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Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) verpflichtend eingeführt.

Alle Unternehmen sind ab diesem Datum dazu verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form auszustellen und zu versenden.

Ziel dieser Maßnahme ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, die Effizienz zu steigern und die Umwelt durch Einsparung von Papier zu schonen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Systeme und Prozesse rechtzeitig angepasst sind, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Wenn Sie dazu weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, vereinbaren Sie einen Termin bei uns.